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Mitteilung an Anspruchsberechtigte

Verfahren zur Übermittlung von Informationen über die betriebliche Altersversorgung an Anspruchsberechtigte

1. Todesfall oder Scheidung – Informationsbedarf

Verstirbt eine Person, benötigen die Hinterbliebenen häufig Informationen über die verstorbene Person, insbesondere finanzieller Art. Auch im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung können Fragen entstehen. So kann beispielsweise geklärt werden müssen, ob der Verstorbene noch Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger (Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds) hatte oder ob die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben.

Eine völlig andere Situation betrifft verheiratete Personen, die sich scheiden lassen möchten und Informationen über die Vermögensbestandteile ihres Ehepartners benötigen. Diese müssen im Rahmen der Vermögensaufteilung berücksichtigt werden. Auch die betriebliche Altersversorgung kann einen solchen Vermögensbestandteil darstellen.

2. Informationsrecht – Unter Wahrung des Datenschutzes

In beiden Fällen wenden sich die betroffenen Personen, ihre Rechtsanwälte oder manchmal auch Notare an Sigedis. Um diese Anfragen rechtlich korrekt einzuordnen und sie unter Wahrung der Privatsphäre aller Beteiligten zu beantworten, hat Sigedis den Sektoriellen Ausschuss für soziale Sicherheit und Gesundheit – Abteilung „Soziale Sicherheit“ – um eine Stellungnahme ersucht.

Am 7. März 2017 bestätigte der Ausschuss, dass in solchen Fällen ein Anspruch auf Information bestehen kann (Beschluss Nr. 17/021). Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat Sigedis ein entsprechendes Verfahren ausgearbeitet. Am 5. September 2017 bestätigte der Sektorielle Ausschuss die Genehmigung dieses Verfahrens.

3. Das Verfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Hinterbliebene sowie verheiratete Personen, die sich in einem Scheidungsverfahren befinden, Informationen über die betriebliche Altersversorgung des Verstorbenen beziehungsweise ihres Ehepartners erhalten. Die Vorgehensweise finden Sie hier. Die Vorgehensweise ist nur in Französisch und Niederländisch verfügbar.

Für weitere Informationen zu diesem Verfahren können Sie uns wie folgt kontaktieren:

Sigedis VoG
Operations – Contact Center DB2P
Victor-Horta-Platz 11 (P3)
1060 Brüssel

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