Sind Sie selbständig, haben Sie ein Unternehmen oder arbeiten Sie in einer öffentlichen Einrichtung? Unsere Tools bieten Ihnen digitale und automatisierte Lösungen, um den Bürgern besser zu dienen und Ihre administrative Betreuung zu erleichtern.
Pensionsdaten verwalten
Zweck einer Datenbank über Zusatzpensionen
Sigedis verwaltet die Datenbank der Pensionen der zweiten Säule (DB2P), die zentrale Informationsquelle mit Daten über Zusatzpensionen für Arbeitnehmer und Selbständige.
Die DB2P-Datenbank wurde von der Regierung ursprünglich eingeführt, um die Steuer- und Sozialvorschriften besser kontrollieren zu können. Inzwischen ist unsere Datenbank zu einer wichtigen Informationsquelle für Pensionsversicherungsträger, Arbeitgeber und Unternehmen, politische Entscheidungsträger und Bürger geworden.
Alle neue Zusatzpensionspläne müssen in der DB2P-Datenbank registriert werden. Über 180 Pensionsversicherungsträger (Pensionsfonds und Versicherer) liefern Daten und ermöglichen es uns so, jedes Jahr ein korrektes und vollständiges Bild über den Stand der Zusatzpension aller Mitglieder zu erhalten. Sigedis verwaltet, sammelt und verarbeitet die Daten und stellt sie dem Staat, Fachleuten und Bürgern, die den Stand ihrer Zusatzpension verfolgen möchten, zur Verfügung.
Pensionsversicherungsträger: Vorteile und Verpflichtungen
Die DB2P-Datenbank ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für die Pensionsversicherungsträger, sondern auch ein wichtiges Instrument, um die Verwaltung von Zusatzpensionen zu vereinfachen, zu verbessern und effizienter zu gestalten.
Vorteile
- Einfaches Abrufen und Korrigieren von Daten über eine sichere Online-Anwendung.
- Die Pensionsversicherungsträger werden automatisch über wichtige Ereignisse im Leben der Versorgungsanwärter wie Ruhestand oder Tod informiert. So kann die Auszahlung der zweiten Säule schneller eingeleitet werden, ohne dass das Mitglied selbst Unterlagen einreichen muss.
- Sigedis liefert automatisch Sozial- und Steuerdaten und ermöglicht so die sofortige Anwendung des korrekten Steuersatzes bei der Zahlung.
- Seit 2023 wird auch die Kontonummer der Mitglieder – mit ihrer Zustimmung – übermittelt, wodurch die Zahlung direkter und mit weniger bürokratischem Aufwand erfolgen kann.
- Mit Hilfe eines speziellen Tools unterstützt Sigedis die Träger der Pensionsversicherung dabei, die richtigen Begünstigten für die Todesfallversicherung auf Grundlage der gängigen Bestimmungen zur Begünstigtenbenennung (Reihenfolge der Begünstigten) zu ermitteln. Mit diesem Tool können Sie also nach Personen suchen, die mit dem verstorbenen Mitglied verwandt sind, wie z. B. Partner, Kinder, Eltern.
- Die Pensionseinrichtungen erhalten Aktualisierungen zu ihren Pensionsorganisatoren (z. B. Beendigung, Fusion, Streichung), die auf den Daten der Zentralen Unternehmensdatenbank beruhen.
Verpflichtungen
- Versicherer und Pensionsfonds, die Zusatzpensionen verwalten, sind gesetzlich verpflichtet, DB2P eine Reihe von Daten zu melden, und zwar innerhalb bestimmter Fristen und nach klaren Meldeanweisungen. Diese Anweisungen werden in Absprache mit den Benutzern und Datenlieferanten erstellt, vom Verwaltungsausschuss der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit (mit den Sozialpartnern) genehmigt und von Sigedis veröffentlicht.
- Sigedis zentralisiert und verwaltet diese Daten und achtet dabei auf ihre Qualität, Sicherheit und Vertraulichkeit. Wir stellen sie den zuständigen Behörden zur Verfügung, fungieren aber nicht als Kontrollinstitution.
- Nach dem Erhebungsprinzip „only once“ ergänzen wir die Meldungen automatisch mit Daten, die unter anderem aus dem Nationalregister, der Unternehmensdatenbank, den Datenbanken des Föderalen Pensionsdienstes und unseren eigenen Laufbahndatenbanken stammen. Auf diese Weise vermeiden wir eine doppelte Verwaltung und garantieren ihre Vollständigkeit.
Alle Informationen über Ihre Meldepflichten und die Möglichkeiten, die Ihnen DB2P bietet, finden Sie auf PensionPro.be.
PensionPro.be erkundenay11.link.new_window
Pensionsorganisator: Nachverfolgung & Pflichten
Als Berufsverband, Arbeitgeber oder Unternehmen, das eine Zusatzpension organisiert, können Sie nur dann einen Steuerabzug für die gezahlten Beiträge geltend machen, wenn alle Informationen zu Ihrem Pensionsplan oder Ihren Pensionsplänen korrekt in unserer DB2P-Datenbank erfasst sind. Daher ist es wichtig, eine korrekte Meldung zu machen.
Obwohl die Pensionseinrichtung (Versicherer oder Pensionsfonds) für die Meldung an DB2P verantwortlich ist, bleibt es wichtig, dass Sie als Organisator Ihren Fall aktiv verfolgen. Deshalb haben Sie über unsere sichere Online-Anwendung Zugriff auf Ihren eigenen DB2P-Bereich.

Mit dieser Online-Anwendung können Sie:
- informationen prüfen, die von der Pensionsanstalt über Ihren Pensionsplan bereitgestellt wurden;
- ergänzende Informationen finden, die Sie für Ihre administrativen Verpflichtungen benötigen (z. B. die Zahlung des Sonderbeitrags von 8,86 % oder des Wijninckx-Beitrags);
- die Informationen in der Akte prüfen und ergänzen;
- und ggf. Ihre internen Pensionszusagen und deren Auszahlung selbständig melden.
Auf diese Weise hilft Ihnen unsere Online-Anwendung, Ihre Verpflichtungen korrekt zu erfüllen, und gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihre(n) Zusatzpensionsplan (-pläne).
Alle Informationen über Ihre Meldepflichten und die Möglichkeiten, die Ihnen DB2P bietet, finden Sie auf PensionPro.be.
Weitere informationen unter PensionPro.beay11.link.new_window
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Zögern Sie nicht, uns Ihre Fragen oder Anmerkungen zu senden oder uns über das untenstehende Formular zu kontaktieren, falls Sie eine spezifischere Anfrage haben.