Über Sigedis
Über Sigedis
Über Sigedis
Unsere Mitglieder und Partner
Bei Sigedis wissen wir um die Bedeutung der Zusammenarbeit. Unsere Mitglieder und Partner spielen eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von zuverlässigen, effizienten und zukunftsorientierten Lösungen und Dienstleistungen. Im folgenden erfahren Sie, mit wem wir wie zusammenarbeiten.
Mitglieder
ZDSS
Dank der Zusammenarbeit mit der ZDSS kann Sigedis in aller Sicherheit Daten mit anderen Diensten und Organisationen teilen und austauschen.
LISVS
Bei den ergänzenden Pensionen für Selbständige arbeiten wir mit dem LISVS zusammen. Das LISVS liefert statistische Daten, die wir auf PensionStat.be in einer verständlichen Form darbieten. Auf mycareer.be tauschen wir zudem Daten aus, um die Bürger näher zu informieren.
LfA
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung liefert Sigedis laufbahnbezogene Zahlen, z. B. Informationen über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Laufbahnunterbrechung. Auf mycareer.be bieten wir den Bürgern diese Daten anschaulich dar. Umgekehrt nutzt auch das Landesamt unsere Daten für die eigene Arbeit.
LSS
Bei der Verwaltung der Laufbahndatenbank arbeiten wir eng mit dem LSS zusammen. Wir tauschen Laufbahndaten aus, stellen sie den Bürgern auf unserer Online-Plattform mycareer.be bereit und bieten gemeinsam weitere laufbahnbezogene Dienstleistungen wie vorvertragliche Informationen an.
LAJU
Das LAJU liefert Sigedis Daten über die Urlaubstage von Arbeitern, beispielsweise die Anzahl Urlaubstage und die Höhe des einfachen und doppelten Urlaubsgeldes, einschließlich eventueller sektoraler Komponenten. Diese Informationen werden in die Sigedis-Datenbanken eingepflegt und auf mycareer.be angezeigt.
Föderaler Pensionsdienst
Sigedis verwaltet die Online-Plattformen mypension.be und pensionstat.be in Zusammenarbeit mit dem Föderalen Pensionsdienst und dem LISVS. Durch diese Zusammenarbeit sorgen wir für einen effizienten Datenaustausch und einfacheren Zugang zu den Pensionsdaten. Diese Plattformen ermöglichen es den Bürgern, fundierte Entscheidungen zu treffen und beim Eintritt in den Ruhestand schneller ihre Ansprüche zu nutzen.
FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung
Der FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung arbeitet im Rahmen des Föderalen Lernkontos (FLA) mit Sigedis zusammen. Bei dieser Kooperation geht es um Inhalt und Auswirkungen der kollektiven Arbeitsabkommen im Rahmen dieses Projekts. Der FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung stellt Sigedis in diesem Zusammenhang keine Daten über berufliche Laufbahnen zur Verfügung.
FÖD Soziale Sicherheit
Mit seinem Wissen und seiner Expertise unterstützt der FÖD Soziale Sicherheit Sigedis in ihren rechtlichen Aufgaben, sei es durch Koordinierung, Umfragen, eigens veranlasste Studien, Datenanalysen und die Ausarbeitung von Regelungen.
Partner
Assuralia
In Zusammenarbeit mit Assuralia bemühen wir uns darum, die Qualität des Datenaustauschs und der Kommunikation über ergänzende Pensionen zu verbessern. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen sowie korrekte Angaben und bessere Dienstleistungen zu liefern.
Landesverteidigung
In Zusammenarbeit mit dem Föderalen Pensionsdienst unterstützen wir das Ministerium der Landesverteidigung bei der korrekten Eingabe der Wehrdienstzeiten.
FSMA
Die FSMA ist ein ständiger, rechtlich verankerter Partner von Sigedis. Sie ist strukturell an der Gestaltung und Entwicklung der Datenbanken für die ergänzenden Pensionen beteiligt.
PensioPlus
Unser Bestreben ist es, gemeinsam den Datenaustausch und die Kommunikation über die ergänzenden Pensionen zu verbessern. Dabei zielen wir auf mehr Transparenz, korrekte Angaben und die Bereitstellung besserer Dienstleistungen ab
Föderale Polizei
Wir arbeiten mit der Polizei und dem IBZ zusammen, um Identitätsbetrug aufzudecken.
Smals
Zur Erfüllung unserer Aufgaben stellt die Smals die Infrastruktur und die zugrunde liegenden IT-Dienste bereit.
FÖD Finanzen
Unsere Zusammenarbeit betrifft die Steuerkontrolle und die Regelungen über ergänzende Pensionen, insbesondere im Rahmen der DB2P-Datenbank, u. a. bezüglich der Kontrolle der 80 %-Regel.