Beziehen Sie Ihre ergänzende Pension frei von Sorgen und Bürokratie

29/01/2024

Beziehen Sie Ihre ergänzende Pension frei von Sorgen und Bürokratie

Nach Ihrer beruflichen Laufbahn sollten Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen genießen können. Auch Ihre ergänzende Pension muss bei Eintritt in den Ruhestand korrekt und ohne Umstände ausgezahlt werden. Sigedis vereinfacht die Auszahlung Ihrer ergänzenden Pension und beseitigt somit einen Großteil der Bürokratie.

Pensionsminister Karine Lalieux und Sigedis schlagen daher fünf wichtige Schritte vor, um sicherzustellen, dass alles, was Sie angespart haben, auch schnell und reibungslos ausgezahlt wird.

Mehr als 4,2 Mio. Arbeitnehmer und Selbständige sind über ihre Erwerbstätigkeit bei einem Pensionsplan angeschlossen. 76 % der erwerbstätigen Bevölkerung werden also bei Eintritt in den Ruhestand eine ergänzende Pension erhalten, zusätzlich zur gesetzlichen Pension. Die tatsächliche Auszahlung dieser ergänzenden Pension ist aber nicht selten mit Hindernissen verbunden.

 

Die Lösungen und Vorteile 

Diese fünf Verbesserungen tragen dazu bei, dass Ihre ergänzende Pension korrekt und schnell ausgezahlt wird:

1. Zuverlässige und klare Informationen über Ihre ergänzende Pension

Bereits seit 2016 können Bürger ihre „ruhenden“ Pensionsansprüche über mypension.be ausfindig machen. So können sie sich ganz einfach über eine zentrale Anlaufstelle darüber informieren, bei welcher Erwerbstätigkeit sie welche Ansprüche aufgebaut haben, wo diese Ansprüche ruhen und wieviel sie erhalten. Darüber hinaus sendet Sigedis allen Versicherten eine jährliche Aktualisierung ihrer ergänzenden Pensionsakte zu.

Seit Juni letzten Jahres bietet mypension.be noch gezieltere Informationen. So weist mypension.be die Versicherten darauf hin, welche Auswirkungen ein vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand auf den Nettobetrag der ergänzenden Pension haben kann. Personen, die ihre Pension vor dem gesetzlichen Pensionsalter beantragen, werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls höhere Steuerabzüge auf ihre ergänzende Pension anfallen. Mit mypension.be können Sie somit informierte und fundierte Entscheidungen für Ihre Zukunft treffen.

2. Automatische Zusendung aktualisierter Daten an die Pensionsträger

Seit 2017 übermittelt Sigedis den Versicherern und Pensionsfonds aktuelle Informationen über all ihre (aktiven und „schlafenden“) Versicherten. Sigedis benachrichtigt den Pensionsträger nicht nur, wenn ein Versicherter umzieht oder heiratet, sondern auch, wenn er in den Ruhestand tritt oder gestorben ist.

So wird der Pensionsträger automatisch informiert und kann das Verfahren zur Auszahlung der ergänzenden Pension eingeleitet werden. Sie müssen also nicht mehr selbst nach Ihrem Nachweis für die gesetzliche Pension suchen und ihn dem Träger vorlegen, der Ihre ergänzende Pension verwaltet. Das übernimmt jetzt Sigedis für Sie.

3. Die Option, Ihre Kontonummer nur ein einziges Mal mitzuteilen

Um die Auszahlung weiter zu beschleunigen, meldet Sigedis nicht nur Ihrem Pensionsträger den eventuellen Todesfall und Eintritt in den Ruhestand, sondern auch anderen Einrichtungen, die an der Auszahlung beteiligt sind und diese Daten benötigen. Seit dem vergangenen Jahr können Personen beim Antrag auf ihre gesetzliche Pension angeben, dass ihre Kontonummer auch für die Auszahlung ihrer ergänzenden Pension verwendet werden soll. Diese Kontonummer wird dann automatisch an den Pensionsträger weitergeleitet, der für die Auszahlung der ergänzenden Pension zuständig ist.

Sie können Ihre Kontonummer einmalig über diese zentrale Informationsstelle mitteilen und sich dafür entscheiden, all Ihre Pensionsbeträge auf dieses Konto überweisen zu lassen. Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und eine schnellere Auszahlung Ihrer ergänzenden Pension.

4. Sofort bei der Auszahlung die korrekten Abzüge von Ihrer ergänzenden Pension

Bei der Auszahlung zieht der Pensionsträger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrer ergänzenden Pension ab. Die Höhe dieser Abzüge hängt davon ab, wann die Pension ausgezahlt wird. Wer mit dem Eintritt in den Ruhestand bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters oder bis zum Ende der vollständigen Laufbahn wartet und bis dahin erwerbstätig bleibt, wird steuerlich günstiger behandelt.

Die Anwendung eines korrekten Steuersatzes auf Ihre ergänzende Pension erfordert gewisse Bescheinigungen. Diese zu sammeln und bei Ihrem Versicherer oder Ihrem Pensionsfonds einzureichen, ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, obwohl die betreffenden Informationen zum Großteil in den Datenbanken der Behörden vorliegen.

Sigedis sorgt für eine effizientere Koordination der erforderlichen Daten zwischen den Sozialversicherungsträgern und liefert Ihrem Pensionsträger automatisch die nötigen Informationen. So kann dieser bei der Auszahlung Ihrer ergänzenden Pension sofort den richtigen Steuersatz anwenden. Wir versenden schon jetzt den Nachweis der „vollständigen Laufbahn“. Die Übermittlung des Nachweises, dass Sie auch erwerbstätig geblieben sind, wird später im Laufe dieses Jahres folgen.

5. Schnellere Auszahlung an Ihre Begünstigten im Todesfall

Ein ergänzender Pensionsplan kann einen Todesfallschutz enthalten. Ihre Begünstigten (z. B. Ihr Partner oder Ihre Kinder) erhalten dann einen Betrag, falls Sie vor Eintritt in den Ruhestand sterben sollten. Ihre Begünstigten sind sich dessen oft nicht bewusst. Auch die Pensionsträger können nicht immer herausfinden, an wen die Zahlungen zu leisten sind.

Aus diesem Grund stellt Sigedis den Versicherern und Pensionsfonds ein Online-Tool bereit. In den meisten Fällen können sie nach dem Tod des Versicherten dann ganz einfach feststellen, wer die Begünstigten einer Todesfallversicherung sind. Dabei geht es um die Kategorien, die üblicherweise in den Begünstigtenklauseln vorkommen, wie Partner, (Enkel-)Kinder, (Groß-)Eltern und Geschwister. Mit diesem Service erleichtert Sigedis die Auszahlung der Todesfallversicherung durch den Pensionsträger.